Der Orgelverein

Der Orgelverein Mainz-Neustadt e.V. wurde 2016 gegründet, um die Generalsanierung der Orgel in St. Bonifaz finanziell unterstützend zu begleiten. Heute trägt er – auch finanziell – für die Wartung, den Erhalt und die ggf. erforderliche Erweiterung der neu sanierten Oberlinger-Späth-Orgel Sorge. 

Die Gründung des Vereins wurde von der Pfarrei-internen Orgel-AG initiiert, die seit 2013 die aufwändige Generalsanierung auf den Weg gebracht und begleitet hat; ihre, mit den Pfarrei-internen Gremien abgestimmte Entscheidungsgrundlage wurde auch vom Orgelsachverständigen mitgetragen, so dass 2016 vom Bistum die Genehmigung zur Generalsanierung erteilt wurde.

Mit der Generalsanierung wurden nicht nur zwingend notwendige technische Verbesserungen (Grundreinigung, Elektrik, Luftversorgung u.v.a.m.) durchgeführt, sondern auch das Klangbild stellenweise korrigiert (Registerwechsel + ein neues Cornettregister) und sämtliche Register durchgängig neu intoniert. Zusätzlich wurde ein zweiter, mobiler Spieltisch für den Altarraum installiert, der sich bei liturgischen wie auch konzertanten Einsätzen schon vielfach bewährt hat. Verfügbar ist heute ein solides Orgelinstrument, mit dem sich das Repertoire aller Epochen und Landschaften musikalisch und künstlerisch nachvollziehbar darstellen lässt.

Der Orgelverein ermöglicht Benefiz-Konzerte, betreut in Abstimmung mit der Pfarrei alle Gastkonzerte in St. Bonifaz und verantwortet gemeinsam mit dem Mainzer Dominikanerkonvent die Konzertreihe mainzer orgel komplet, die 2013 begründet wurde.  Nach der erfolgreichen Finanzierung der Sanierung kümmert sich der Orgelverein nicht nur den Erhalt des Instruments, sondern fördert das Bewusstsein für Orgel bzw. gute Orgel-/Kirchenmusik in der Mainzer Neustadt.

Seit Bestehen des Vereins gab es viele Aktionen wie crowdfunding oder Sonderspenden und Konzertreihen. Schwerpunktmäßig wurden im künstlerischen Bereich bereits zahlreiche Benefiz- und Gastkonzerte, Orgelführungen durchgeführt und im Mai 2022 eine erste CD-Aufnahme produziert. 

Aktive Mitarbeit

Dreh- und Angelpunkt aller ehrenamtlicher Mitarbeit im Orgelverein Mainz-Neustadt e.V. ist die Unterstützung bei den zahlreichen Konzerten/Veranstaltungen, die der Verein selbst organisiert oder betreut. Mit diesen Veranstaltungen werden Konzertspenden gewonnen, Kontakte zu Förderern geknüpft, die vereinseigenen Giveaways (Orgel-CD, Orgel-Wein, Orgel-Pfeifen etc.) gegen Spenden abgegeben, kurzum: dieser Weg schafft für unseren Verein die Basis, dafür, dass er den Erhalt und die Pflege der Oberlinger-Späth-Orgel in St. Bonifaz dauerhaft finanzieren kann.

Spenden

Unser Fördererverein ist gemeinnützig und „lebt“ – neben unserem ehrenamtlichen Einsatz –vor allem aus finanziellen Spenden jeder Art; nur so können wir ein breiteres kulturelles Angebot ermöglichen. Wir sind Ihnen für Ihre Zuwendung sehr dankbar und freuen uns über Ihre finanzielle Unterstützung!  Ihre hilfreiche Spende können Sie auf eines unserer Spendenkonten vom Orgelverein Mainz-Neustadt e.V. überweisen:

Mainzer Volksbank IBAN: DE72 5519 0000 0960 9390 15

Rheinhessen Sparkasse IBAN: DE57 5505 0120 0200 1000 97

Alle Spenden an den Orgelbauverein Mainz-Neustadt e.V. können selbstverständlich steuerliche Berücksichtigung finden; bis zu einer Spendenhöhe von 300 € reicht der sog. Einzahlungs-/Überweisungsbeleg. Bei höheren Spendensummen erhalten Sie von uns eine entsprechend zertifizierte Spendenbescheinigung, die jedes Finanzamt in Deutschland anerkennt. 

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Spende haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: 

orgelverein_neustadt@gmx.de

Unsere Giveaways

Aktuelle Orgel-CD 
Unsere ‚brandneue‘ Orgel-CD von St. Bonifaz ist erhältlich im Pfarrbüro von St. Bonifaz oder im Elektrofachgeschäft Rocker zu den jeweiligen Öffnungszeiten.

Unser Orgel-Wein 
Portugieser Rotwein, trocken, 2021

Orgelpfeifen 
Aus Altbeständen sind noch einige wenige kleine, mittlere und die ein oder andere größere Orgelpfeifen verfügbar.

Orgelkerzen Zur Zeit haben wir keine Kerzen im Angebot; neues Sortiment voraussichtlich ab März 2024

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